Heute berät der Deutsche Bundestag zwei Vorlagen der FDP-Bundestagsfraktion, die sich mit der Reform der Nachrichtendienste befassen. Dabei geht es darum, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz Lehren zu ziehen und die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste zu stärken.

Dazu ist eine Neuordnung der Kontrolle unabdingbar und sollte auf drei Säulen beruhen: Genehmigung und Kontrolle der Überwachung durch eine übergreifende G10-Kommission als gerichtsähnliches Gremium, der parlamentarischen Kontrolle und durch einen neu zu schaffenden unabhängigen Parlamentarischen Nachrichtenbeauftragten. Dieser solle z.B. uneingeschränkten und anlasslosen Zugang zu den Nachrichtendiensten und den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie deren Arbeitsgruppen und Kommissionen haben.

„Das Urteil hat gezeigt, dass eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle dringend notwendig ist. Gerade mit der Schaffung eines unabhängigen Nachrichtenbeauftragten würde auch die Möglichkeit einer präventiven Kontrolle ermöglicht werden.  Zudem würde bei einer Ausgestaltung nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten auch eine unabhängige Stelle schaffen, bei der die Beschäftigten der Nachrichtendienste eine unkomplizierte und rechtssichere dienstbezogene Anliegen zu melden. Damit wäre eine effektive parlamentarische Kontrolle möglich.“, so die Nürnberger FDP-Bundestagsabgeordnete Katja Hessel.

 

Vorlagen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919509.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919502.pdf