Die Richtlinie ATAD I (= Anti-Tax Avoidance Directive) aus dem Jahr 2016 hätte bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dies hat die Bundesregierung nicht getan.
Sie hat stattdessen am 10.12.2019 einen ersten Referentenentwurf formuliert. Daher hat die EU-Kommission am 24.01.2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet (über ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist), weil die ATAD Richtlinie nicht unionsrechtskonform (bzw. gar nicht) umgesetzt worden ist.
Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre kleine Anfrage zum Stand des ATAD-Umsetzungsgesetzes erklärt die FDP Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Finanzausschusses, Katja Hessel:
„Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage offenbart ein erschreckendes Maß an Ignoranz: Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung ist lange abgelaufen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist bereits eingeleitet worden. Und trotzdem hat sich die Bundesregierung ganz offensichtlich keinerlei Gedanken über die gesetzlichen Regelungen oder ihre Konsequenzen gemacht. Das ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Wirtschaft, die in Zeiten der Globalisierung auf Rechtssicherheit ohne Doppelbesteuerungen angewiesen ist. Die Unternehmen zahlen den Preis für die Versäumnisse der Bundesregierung – und dieser ist in der Corona-Krise höher als je zuvor.“