Das Bundesverfassungsgerichtsurteil über den EZB-Staatsanleihenaufkauf ist eine wegweisende Entscheidung zum bisherigen Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) und bestätigt darüber hinaus die Auffassung der FDP, dass eine stärkere Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen notwendig ist. Erstmals  hat das Bundesverfassungsgericht europäischen Institutionen Grenzen aufgezeigt. Das Staatsanleihenaufkaufprogramm hat seit 2015 mittlerweile 2,3 Billionen Euro verschlungen und da darf die Frage gestellt werden, ob die Risiken angemessen abgewogen wurden.

Zugleich zeigt das Bundesverfassungsgericht auf, dass es nicht gewillt ist, Kompetenzüberschreitungen seitens europäischer Institutionen hinzunehmen. Außerdem ist das Urteil eine Mahnung an den Europäischen Gerichtshof, seine Kontrollfunktion gegenüber der EZB umfassend wahrzunehmen. Eine Kontrollfunktion wird aber auch Bundestag und Bundesregierung aufgegeben. Die FDP-Bundestagsfraktion ist sich dieser Verantwortung bewusst und wird die zugewiesene Kontrollfunktion entsprechend wahrnehmen. Das gleiche erwarten wir auch von der Bundesregierung. Die EZB hat die Aufgabe die Geldwertstabilität im Euroraum sicherzustellen, ob dazu auch die Unterstützung nicht solide wirtschaftender Staaten gehört, hat die FDP schon länger bezweifelt.