Zur Meldung, dass der Bundesrechnungshof eine Obergrenze von 5000 Euro bei Bargeld fordert, um Geldwäsche einzudämmen, erklärt Katja Hessel, die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und MdB der Fraktion der Freien Demokraten:

„Wir sind für jede sinnvolle Maßnahme zu haben, die Geldwäsche eindämmt – eine Obergrenze bei Bargeld zählt aber nicht dazu. Der Verbraucher darf nicht die Zeche dafür zahlen, dass Bund und Länder bei der Kontrolle und Eindämmung von Geldwäsche seit Jahren versagen. Das ist reine Symbolpolitik. Eine Obergrenze, vor allem bei 5000 Euro, macht das Leben für Verbraucher und Händler komplizierter, verhindert aber keine Kriminalität. „