Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig und „evident realitätsfern“ – FDP-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass hohe Steuerzinsen von sechs Prozent auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen seit 2014 verfassungswidrig sind, erklärt die Vorsitzende des Finanz-Ausschusses des Deutschen Bundestages und FDP-Abgeordnete Katja Hessel: „Es ist peinlich, dass der Gesetzgeber sich erneut vom Bundesverfassungsgericht korrigieren lassen muss. Es war wieder einmal ein Urteil mit Ankündigung, wenn das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt hat, dass sechs Prozent Steuerzinsen in einer seit 2014 anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig sind. Der Zinssatz von sechs Prozent wird in diesem Urteil sogar als „evident realitätsfern“ bezeichnet. Das ist eine schallende Ohrfeige, die sich der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hier eingefangen hat. Wir als FDP Fraktion begrüßen dieses Urteil und vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide angeordnet hat. Nun ist das Finanzministerium gefordert, schnell eine Regelung für die Höhe des Nachzahlungszinssatzes festzulegen, damit die Unsicherheit für die Bürger ein rasches Ende hat, und nicht wieder die Frist bis zum 31.07.2022 bis zum letzten auszureizen. Die FDP Fraktion hat bereits 2018 einen Antrag auf Anpassung des Zinssatzes eingereicht, der immer wieder von der GroKo abgelehnt wurde, da man auf das Urteil des BVerfG warten wollte, um die richtige Höhe festzulegen. Das Urteil ist nun da, unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, vielleicht ist nun auch der Bundesfinanzminister endlich bereit rasch zu handeln.“