Zur Entscheidung des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichtes zum Verkaufsverbot für größere Geschäfte:

Nun hat auch die Bayerische Staatsregierung es schriftlich: die willkürlich gezogene Grenze von 800 Quadratmeter ist verfassungswidrig. Schade, dass es erst dieses Urteils bedurfte, um das Verkaufsverbot für größere Geschäfte zu kippen; die Willkürlichkeit dieser Grenze hätte jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müssen. Es ist äußerst zweifelhaft, dass die Größe der Verkaufsfläche der beabsichtigten Eindämmung des Coronavirus dienlich ist. Statt auf die weitaus erfolgversprechenden Maßnahmen wie Maskenpflicht, Einhaltung und Überwachung der Hygieneregeln zu setzen, musste die Bayerische Staatsregierung erst mit dem Kopf gegen die Verfassungswand laufen.

Mit klaren Vorgaben, die auch kontrolliert werden müssen, ist es völlig unerheblich, wie groß die Verkaufsfläche ist.

Ich erwarte nun von Ministerpräsident Söder, der sich gerne als oberster Gesundheitshüter sieht, dass er nun schnell geeignete Maßnahmen einleitet, die einerseits die Gesundheit der Bürger schützen und andererseits dem Gleichheitsgrundsatz  Rechnung trägt.