Mit dem BMF-Schreiben vom Februar 2019 wurde die bisherige Praxis, dass Brauereien für Pfandflaschen Rückstellungen bilden können, für sogenannte Einheitspfandflaschen aufgehoben. Diese Rückstellungen müssen nun gewinnerhöhend aufgelöst werden. Für Individualpfandflaschen, also Flaschen, die nur einer Brauerei zuzuordnen sind, ist eine Rückstellungsbildung weiterhin möglich. Da die Auflösung dieser Rückstellung gerade für kleine und mittelgroße Brauereien eine große steuerliche Belastung darstellt, stellte die FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Finanzausschusses, Katja Hessel,  hierzu eine kleine Anfrage. Mit dieser sollte abgefragt werden, ob die Bundesregierung eine Vorstellung über die Höhe der zusätzlichen Steuerbelastungen für die mittelständischen Brauereien hat, ob es eine Lösung für die einmalige steuerliche Mehrbelastung gibt und ob die Bundesregierung eine Förderung für umweltfreundlichere Einheitspfandflaschen plant. Aus der Antwort ging hervor, dass das Bundesfinanzministerium sich eine Verteilung der steuerlichen Mehrbelastung auf mehrere Jahre vorstellen könne und über eine Förderung der Einheitspfandflaschen „nachdenke“.

Zur Antwort der Bundesregierung auf diese kleine Anfrage erklärt Katja Hessel:

„Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung zuerst die Tatsache schafft und dann ein Jahr später, immer noch über eine Abmilderung des Problems nachdenkt. Dies hilft dem Mittelstand im Brauereiwesen nicht. Die Bundesregierung hat es in Hand hier eine klare Regelung für eine Verteilung der Steuerlast auf mehrere Jahre zu erlassen und damit den kleinen und mittleren Brauereien zu helfen. Noch erstaunlicher ist es aber, wenn die Bundesregierung an einer Besserstellung der umweltfreundlicheren Einheitspfandflaschen arbeitet, diese dann zunächst erst einmal steuerlich durch die Aberkennung der Rückstellung benachteiligt. Hier weiß mal wieder die rechte Hand nicht, was die linke macht.“