Die Finanzkrise und nun auch die Coronakrise zeigen mit einer hohen Eigenkapitalausstattung sind Unternehmen besser vor Krisen geschützt. Daher sollte 2008 mit der Thesaurisierungsbegünstigung eine steuerliche Regelung als Anreiz für eine bessere Eigenkapitalquote eingeführt werden. Diese Regelung wurde von Anfang an kritisiert, da sie zu kompliziert, falsch konzipiert ist und daher sehr selten angewandt wird. Eine Verbesserung ist daher jetzt noch notwendiger denn je.  Aber die Bundesregierung ist weder an einer Validierung dieser Regelung, noch an einer Verbesserung interessiert, das zeigt, dass sie auf Zahlen der Jahre 2012 oder 2015 zurückgreift. Dies geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Hessel hervor.

„Es ist interessant, dass die Bundesregierung eine Erörterung hierzu führt, wenn sie noch nicht einmal eine Datengrundlage hierzu hat.“, so die Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel. „Keine Erhebung, keine Schätzung, noch nicht abgeschlossen und Zahlen von 2012 und 2015 sind das Ergebnis meiner kleinen Anfrage zur Thesaurisierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Wir sind im Jahr 2020! Wie will der Bundesfinanzminister da seriös arbeiten?“, so Hessel weiter.