Durch die Praxis der sofortige Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei Grenzüberschreitung, ist der Wirtschaftsstandort Deutschland im Wettbewerbsnachteil zu anderen EU- Staaten, die eine Einfuhrumsatzsteuer erst mit der Umsatzsteuervoranmeldung erheben, wo sie als durchlaufender Posten keinen Liquiditätsverlust auslöst. Um die Praxis zu ändern wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Evaluierung einer Reform der Einfuhrumsatzsteuer prüfen sollte. Diese sollte im Mai 2020 einen Bericht zu ihren Ergebnissen vorlegen. Dies ist bis heute nicht erfolgt, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katja Hessel ergeben hat. Dazu äußert sich die Vorsitzende des Finanzausschusses wie folgt:
„Das deutsche Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer bindet dringend benötigte Liquidität und verursacht dadurch unnötige Kosten für deutsche Importeure. Es kann nicht sein, dass dadurch attraktive Arbeitsplätze in Häfen, Flughäfen oder anderen Logistikzentren gefährdet oder erst gar nicht angesiedelt werden. Diesen Standortnachteil können wir uns nicht länger leisten.“