Kommunen bekommen zwei weitere Jahre Zeit, um ihre Verträge auf das neue Umsatzsteuerrecht umzustellen. […] Der neue §2b UStG wird erst ab dem Jahr 2025 verpflichtend gelten – und nicht schon ab dem kommenden Januar greifen. Das hat der Bundestag am Freitag vergangener Woche beschlossen. Die Unionsfraktion hatte das Vorhaben hingegen wegen „europarechtlicher Risiken“ abgelehnt, heißt es in dem entsprechenden Bericht des Bundestags. Das Bundesfinanzministerium hatte die Verlängerung der Übergangsregelung kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Ziel des Schrittes ist, die Kommunen im Angesicht von Ukrainekrieg, Energiekrise und Grundsteuerreform nicht noch weiter zu belasten. „Der Übergang zu einem neuen Besteuerungsregime bei der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts könnte hier zu einer Überlastung der Strukturen führen. Dies gilt es zu vermeiden“, erklärte Katja Hessel (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, kurz vor der Verabschiedung gegenüber dieser Redaktion.
Katja Hessel
Der neue Kämmerer: Kommunen nicht noch weiter belasten