„Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzt die Prüfung des Gesetzes vorläufig aus, mit dem Deutschland seine Zustimmung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erklären würde. Er reagierte damit auf die Bitte des Bundesverfassungsgerichts, die Ausfertigung vorläufig auszusetzen. Sieben FDP-Abgeordnete haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Der Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni verabschiedet, der Bundesrat hat am 25. Juni zugestimmt. Der Bundespräsident sei der Bitte des zweiten Senats nachgekommen, so dass das Gesetz vorerst nicht ausgefertigt wird, teilte eine Sprecherin Steinmeiers am Donnerstag mit.
Die Abgeordneten Katja Hessel, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Till Mansmann, Alexander Müller. Matthias Nölke und Frank Schäffler argumentieren, die Neuregelung habe eine verfassungsändernde Qualität und brauche deshalb die für Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Sie verweisen unter anderem auf die neue Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds. Diese verändere die Risikostruktur für den ESM nachhaltig und erhöhe die Wahrscheinlichkeit seiner Inanspruchnahme deutlich.
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