„Hängepartie“ oder „auf Eis gelegt“: So antworten derzeit Berliner Finanzpolitiker, wenn sie nach dem Stand des Gesetzesvorhabens zur Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater auf die Bafin gefragt werden. Die Formulierungen treffen die Sachlage offenbar sehr genau.

„Es gibt gegenwärtig keine Beratungen, es steht auch kein Zeitplan fest“, sagt Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. „Ich gehe nicht davon aus, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird“, erklärt er. Die SPD habe bereits Vorschläge unterbreitet, die Übertragung der Aufsicht erst 2022 oder 2023 stufenweise umzusetzen. „Aber wie gesagt, es gibt derzeit keine Beratungen“, sagt Binding.

Überhaupt noch vor den Bundestagswahlen?
Dass das Regelwerk wie eigentlich vorgesehen am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, glaubt im politischen Berlin inzwischen niemand mehr. Stattdessen werden erste Zweifel daran laut, dass es vor den Bundestagswahlen im nächsten Herbst überhaupt noch einmal aufs Tapet kommt. (…)

Die Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel (FDP) ist sich relativ sicher, dass ein Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über 34-ler und 34h-ler auf die Bafin weder in diesem noch im nächsten Jahr das Licht der Welt erblicken wird. „Der früheste Zeitpunkt, zu dem der Entwurf 2020 noch auf die Tagesordnung der Finanzausschusses kommen könnte, wäre der 16. Dezember“, sagt sie. Um am 1. Januar 2021 in Kraft treten zu können, müsste das Gesetz am 17. Dezember den Bundestag und einen Tag später den Bundesrat passieren. „Dafür sehe ich eine Wahrscheinlichkeit von maximal einem Prozent“, so Hessel.

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