Bei Kryptogeld, das für Staking verwendet wird, steigt die Haltefrist für steuerfreie Verkäufe nun doch nicht auf 10 Jahre, sagt das Bundesfinanzministerium. […] Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“ Generell finde die Zehnjahresfrist „bei virtuellen Währungen keine Anwendung“, heißt es in in der Pressemitteilung des Finanzministeriums. Neben der Staking-Frage behandelt das Rundschreiben auch weitere Aspekte der Besteuerung von Kryptowährungen. Das Schreiben ist für die Finanzverwaltung bindend. Hessel sprach von einem „Zwischenergebnis“ und kündigte ein weiteres ergänzendes Schreiben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten an, das noch in Arbeit sei.
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