Warum hat das BMF beschlossen, zwei Expertenkommissionen einzusetzen?
Die vergangenen Jahre waren von tiefgreifenden Krisen geprägt. Mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine hat sich auch unser Leben in Deutschland in vielen Bereichen verändert. Die Auswirkungen durch die hohe Inflation spüren wir tagtäglich. Die Folgen belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland und die öffentlichen Haushalte gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund wollen wir Deutschland mit einer angebotsorientierten und ordnungspolitisch stimmigen Steuerpolitik als Investitionsstandort attraktiv halten und zukunftsfest gestalten, um Wachstum und Wohlstand unseres Landes zu sichern. Gerade in diesen Zeiten werden an die Steuerpolitik große Anforderungen gestellt. Das Steuerrecht zu vereinfachen und bürgernah zu gestalten, ist dafür ein wesentliches Ziel.
Daher haben wir konzeptionell angelehnt an die Fokusgruppe private Altersvorsorge mit ihren verschiedenen thematischen Schwerpunkten die beiden Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ im Herbst 2023 einberufen.
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