Das Bundesfinanzministerium (BMF) schafft bei Steuern auf Krypto-Gewinne insbesondere bei Vorgängen wie Staking und Lending einheitlichere Regelungen. […] Folgende Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel wird hervorgehoben: „Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“

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