Die Worte aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) sind unmissverständlich: „Die Verpflichtung zum Einsatz technisch gesicherter elektronischer Aufzeichnungssysteme besteht seit Anfang des Jahres“, heißt es in einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Es werde zwar „nicht beanstandet“, wenn diese Systeme „bis zum 30. September“ noch nicht über eine sogenannte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügten. Ab dem 1. Oktober 2020 aber bestünde die Pflicht – und zwar „nachprüfbar“ (…) „Diese Gängelei von Betrieben gerade in der größten Wirtschaftskrise der deutschen Nachkriegszeit ist an Zynismus nicht zu überbieten“, sagt Katja Hessel, FDP-Finanzpolitikerin und Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag. Sie hatte dem BMF Fragen zum weiteren Vorgehen in Sachen Kassenumrüstung gestellt – die Antworten empfindet sie nun als „Schlag ins Gesicht für alle betroffenen Betriebe in Deutschland“. Denn die Bundesregierung fordere von ihnen „die Einhaltung von Anforderungen, die technisch noch gar nicht möglich sind“.
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