Zur Ankündigung der Bundesregierung, dass nun auch Brauereigasthöfe von Corona-Hilfen profitieren sollen, erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag und Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion, Katja Hessel:

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass nun auch Brauereigasthöfe berechtigt sind, November- und Dezemberhilfen zu beantragen, wenn sie mehr als 20 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit der eigenen Brauerei erwirtschaften. Das war bislang nicht möglich. Betroffen waren dabei vor allem die Brauereien, die kein Flaschenbier abfüllen, sondern mit Bierfässern Gaststätten und Volksfeste beliefert haben.

„Ich freue mich sehr, dass mit der jetzigen Regelung vielen, vor allem auch bayerischen Brauereien ein Überleben gesichert werden kann, und unser Brief an den Wirtschaftsminister dabei mitgeholfen hat“, so Katja Hessel.
Geschätzt wird, dass rund jedes dritte Bier in Deutschland in Gaststätten und auf Volksfesten ausgeschenkt, also in Fässern ausgeliefert wird, die nur mit gastronomischen Zapfenlagen angezapft werden können. Anders als bei lagerfähigen Produkten, läuft aber bei vielen Fässern aus dem letzten Jahr in Kürze das Haltbarkeitsdatum aus. Alleine in Bayern müssen dann mehrere Tausend Hektoliter Bier vernichtet werden.
Deshalb habe ich im Februar Wirtschaftsminister Peter Altmeier in einem Brief gebeten, die Sonderregelung für den Einzelhandel zur Abschreibung von verderblicher Ware auch auf Brauereien auszuweiten, da ja die Grundidee hinter der Sonderregelung eben auch auf Brauereien zutrifft.

Für viele kleine Traditionsbetriebe aber auch große Brauereien ist diese Regelung überlebenswichtig, denn so kann zumindest das abgelaufene Bier finanziell ersetzt werden. Bei der Warenwertabschreibung kann nur Ware aus dem letzten Jahr zum Ansatz gebracht werden. Von den rund 1539 Brauereien im Jahr 2020 in Deutschland, befinden sich etwa 650 Brauereien alleine in Bayern. Das sind mehr als in Österreich und Belgien zusammen.

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