Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand geben soll. […] Bei Privatpersonen sei der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel. „Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“ Das Ministerium werde sich auch weiterhin mit ertragsteuerrechtlichen Fragen rund um virtuelle Währungen und sonstige Token befassen. Hessel sprach von einem „Zwischenergebnis“. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sei bereits in Arbeit.
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