Die Bundesregierung macht Tempo bei der Reform der Rentenbesteuerung und plant, ihre selbst gesetzten Ziele vorzeitig zu erfüllen. […] „Die Reform der Rentenbesteuerung wollen wir zeitnah angehen, deswegen machen wir mit dem Jahressteuergesetz 2022 die ersten Vorschläge für eine gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger“, sagte die FDP-Politikerin der F.A.Z. Geplant sei, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung schon von 2023 an – und damit zwei Jahre früher als vorgesehen – als Sonderausgaben zu 100 Prozent von der Steuer absetzbar zu machen. Das sei wichtig, um eine doppelte Rentenbesteuerung zu verhindern, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen und die Bürger zu entlasten. Konkret ist nach Angaben der Mitstreiterin von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplant, das Einkommensteuergesetz so anzupassen, dass die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 2 Prozentpunkte steigen. „Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Anpassung im Jahr 2023 um etwa 3,22 Milliarden Euro, im Jahr 2024 um etwa 1,755 Milliarden Euro – das ist eine immense Erleichterung für alle mit entsprechenden Altersvorsorgeaufwendungen“, betonte Hessel.

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