Bis es knallt, kann nicht sein, was nicht sein darf. Und den Ärger haben die Betroffenen. Mit einer sauberen Umsetzung der EU-Richtlinie hätte die Bundesregierung den Reisenden und dem Steuerzahler eine Menge Ärger, Aufwand und Geld gespart. Für Aufklärung sorgte meine Kleine Anfrage. Die Antwort war überraschend: „Die Bundesregierung hat gesagt, bis dato seit 1994 gab es noch keine Insolvenz, bei der diese Haftungsgrenzen jemals erreicht worden wären, und trotz intensivster Beobachtungen des Reisemarkts, trotz Ausweitung der Haftungsrisiken hat man keine Notwendigkeit gesehen, dass man dies erhöht hat.“ … weiterlesen