Der Bundestag ist mit aktuell 709 Sitzen zu groß. Da sind sich alle Parteien einig. Wir Freien Demokraten kämpfen zusammen mit den Linken und Grünen für eine Wahlrechtsreform, die dafür sorgt, dass das Parlament wieder kleiner wird. Denn ohne Änderungen befürchte ich, dass die Zahl der Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021 sogar über 800 steigen könnte. Wir haben daher im November 2019 unseren Gesetzentwurf eingebracht, über den wir diese Woche im Parlament zur Abstellung bringen wollten. Doch zusammen mit CDU und SPD hat die CSU unseren Antrag im zuständigen Ausschuss ausgebremst, in dem sie diesen von der Tagesordnung abgesetzt haben. Da aber aufgrund der zeitlichen Vorgaben eine Wahlrechtsreform diese Woche beschließen müssen, haben wir unseren Gesetzentwurf zur Direktabstimmung neu eingebracht. Denn die Zeit drängt und wir hatten die Hoffnung, dass einige der Abgeordneten von CDU und SPD für unseren – laut FAZ einzigen ernsthaften – Reformvorschlag stimmen würden. Doch scheinbar lassen sich CDU und SPD von der CSU unter Druck setzen, welche einen neuen Vorschlag diese Woche in die Diskussion gebracht hat, um wohl nach außen zu demonstrieren, sie würde einer Einigung nicht im Wege stehen: Ein Vorschlag, bei dem ALLE Parteien Mandate verlieren würden, nur die CSU nicht. Dies ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und ein Nebelkerzentwurf, um davon abzulenken, dass das Scheitern einer Wahlrechtsreform einzig die CSU zu verantworten hat. Unser Gesetzentwurf sieht nämlich unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 zu reduzieren. Da die CSU in Bayern traditionell die Wahlkreise – wenn manchmal auch sehr knapp – für sich entscheiden, profitieren sie auch am stärksten von Überhangmandaten. So gewann die CSU bei der Bundestagswahl 2017 alle 46 Wahlkreise, nach Zweitstimmen standen ihr aber nur 39 Sitze zu – macht sieben Überhangmandate. Wenn jetzt die Anzahl der Wahlkreise moderat angepasst werden würde, würde die CSU also auch Mandate verlieren – wie alle anderen Parteien auch. Im Übrigen müssen diese sieben Überhangmandate zunächst innerhalb Bayerns ausgeglichen werden, damit in Bayern die Mehrheitsverhältnisse stimmen und dann müssen die „zu vielen“ bayerischen Stimmen innerhalb der anderen Bundesländern ausgeglichen werden. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die vielen Abgeordneten.
Unser Vorschlag sieht eine Vergrößerung des Bundestags von 599 auf 630 Abgeordnete vor und eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 250. Überhangmandate würden zudem vollständig mit Listenmandaten verrechnet. Das führt zu fast gleichen Einschnitten bei allen Fraktionen im Verhältnis ihrer derzeitigen Stärke.
Um weitere Fragen zu klären, schauen Sie doch mal in unser Infopapier:
Wahlrechtsreform_Fragen und Antworten