Die große Koalition hat eingelenkt. Nach massivem Druck von FDP und betroffenen Bildungsträgern haben die Fraktionen von Union und SPD die umstrittenen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen zurückgenommen. Manchmal siegt auch bei der Großen Koalition die Vernunft.

Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die privatwirtschaftliche Bildungsträger für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nutzen. Betroffen wären auch die zahlreichen Volkshochschulen gewesen, die, wie der Name schon sagt, für alle da sind. Durch den Gesetzesentwurf wären privatwirtschaftliche Bildungsträger mit Gewinnerzielungsabsicht diskriminiert worden, auch wenn sie identische Leistungen wie Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbringen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die geplante Neuregelung von Anfang an kritisiert und die Absurdität dieser Maßnahme auch während der öffentlichen Expertenanhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages mit entsprechenden Aussagen der geladenen Sachverständigen belegt. Darüber hinaus hat sie einen entsprechenden Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz formuliert.  In Zeiten der Digitalisierung und der Notwendigkeit von lebenslangem Lernen hätte die Durchsetzung dieser Neuregelung fatale Folgen gehabt und das von der Großen Koalition propagierte Leuchtturmprojekt „Bildungsrepublik Deutschland“ ad absurdum geführt. Dass Gesetzentwürfe der Bundesregierung einmal mehr auch von den eigenen Fraktionen korrigiert werden müssen, wirft ein Licht auf den Zustand der Koalition.“